Haasenhof / Anmietung / Anmietung ganzer Hof exclusiv
Hinweise zur Anmietung des Haasenhofs:
- Mit der Anmietung müssen den AGB, der Hausordnung und der Erteilung zum Einzug der Anmietegebühr zugestimmt werden
- Eine Anmietung ist nur für die im Belegungskalender sichtbaren Monate möglich; also nur für den laufenden Monat plus 5 weitere Monate
- Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder